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Corona in Bayern
21.10.2020

Landkreise kippen Maskenpflicht für Grundschüler in Bayern

In Bayern wird über die Maskenpflicht für Grundschüler gestritten.
Foto: Marijan Murat, dpa (Symbol)

Nach der Stadt München haben mehrere Landkreise die Maskenpflicht für Grundschüler aufgehoben. Das ist umstritten.

München machte am Dienstag den Anfang – am Mittwoch zogen die Landkreise Ebersberg, Cham, Landsberg und Unterallgäu nach und kippten die vom Freistaat verordnete Maskenpflicht in den Klassenzimmern von Grundschulen.

„Grundschüler sind keine Infektionstreiber“ hatte Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) erklärt und mit dieser Begründung die eigentlich ab dem kritischen Wert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen geltende Regel für Münchner Grundschulen aufgehoben.

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Ministerpräsident Markus Söder (CSU) betonte am Mittwoch die Schutzwirkung der Maßnahme. „Mehr Maske erlaubt mehr und längeren Präsenzunterricht“, sagte er in seiner Regierungserklärung. Oberstes Ziel müsse es sein, Schulschließungen zu vermeiden.

Im Landkreis Landsberg galt die Maskenpflicht für Grundschüler im Unterricht gerade mal einen Tag lang, ehe Landrat Thomas Eichinger (CSU) ein Machtwort sprach. Grund für die Entscheidung sei, dass die Grundschulen bisher im Landkreis keine Relevanz im Infektionsgeschehen spielten.

Unterallgäuer Landrat: "Regelung nicht verhältnismäßig"

Im Unterallgäu nahm man sich an der Landeshauptstadt ein Beispiel. Nachdem Landrat Alex Eder (Freie Wähler) mit seinem Wunsch nach einer Ausnahmeregelung im Gesundheitsministerium und bei der Regierung von Schwaben erfolglos geblieben war, setzte er sich am Mittwoch über deren Anweisungen hinweg. Er halte die aktuelle Regelung für nicht verhältnismäßig, so der Landrat. Daher habe er an das Schulamt geschrieben, „dass bis zur rechtlichen Klärung zumindest in den Grundschulen ab sofort im Unterallgäu wieder unsere Ausnahmeformulierung gelten soll: Die Mund-Nasen-Bedeckung darf abgenommen werden, wenn nur der feste Klassenverbund zusammen ist“.

 

Das Landratsamt Aichach-Friedberg teilte am Mittwoch mit, „dass es Stand heute keine rechtliche Möglichkeit gibt, die Pflicht der Mund-Nasen-Bedeckung für die Grundschulen aufzuheben.“ Darin stimme das Landratsamt mit dem Landratsamt Augsburg und der Stadt Augsburg überein. „Gut, dass in der Region klare, nachvollziehbare und einheitliche Regelungen gelten“, sagte Landrat Klaus Metzger (CSU). (AZ)

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Maskenpflicht: Alle oder keiner

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