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  3. Corona-Krise: Diese Regeln sollen auf Weihnachtsmärkten gelten

Corona-Krise
13.10.2021

Diese Regeln sollen auf Weihnachtsmärkten gelten

„Ein Weihnachtsmarkt ist keine Saufparty“, sagt der Schaustellerverbanden Christkindlesmarkt Augsburg ...
Foto: Ulrich Wagner (Archivbild)

Nach langem Ringen in der Staatsregierung verständigen sich Wirtschaftsminister Aiwanger (Freie Wähler) und Gesundheitsminister Holetschek (CSU) auf eine Sonderregelung.

Ganz so einfach, wie Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) sich das vorgestellt hat, war es dann doch nicht, den bayerischen Weihnachtsmärkten unter Corona-Bedingungen einen möglichst uneingeschränkten Betrieb zu garantieren. Beim „Runden Tisch“ am Dienstag waren sich Aiwanger und Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU), zwar im Grundsatz einig, dass es keine Umzäunungen und keine Zugangskontrollen nach der 3-G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) geben soll. Eine rechtliche Hürde, die sich die Staatsregierung in ihrer Corona-Verordnung selbst aufgebaut hatte, allerdings musste noch genommen werden. Es ging, vereinfacht gesagt, um die Frage, ob ein Weihnachtsmarkt rechtlich wie ein Volksfest oder wie ein Wochenmarkt zu behandeln sei.

Für die Schausteller, die im Ministerium mit am Tisch saßen, war die Sache von Anfang an klar. „Ein Weihnachtsmarkt ist keine Saufparty“, sagt Lorenz Kalb, der 1. Vorsitzende des „Süddeutschen Verbandes reisender Schausteller und Handelsleute“. Es handle sich, wie der Name schon sagt, um einen Markt, bei dem es zwar auch Glühwein und Bratwürste, aber überwiegend Verkaufsstände gebe, sagt Kalb.

Die Regeln für Weihnachtsmärkte sind noch unklar

Dennoch gab es rechtliche Bedenken. In der aktuell gültigen „14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ nämlich ist nicht ausdrücklich geregelt, ob ein Weihnachtsmarkt eine Großveranstaltung ist, für die – wenn der örtliche Corona-Inzidenzwert 35 übersteigt und mehr als 1000 Besucher zu erwarten sind – die 3-G-Regel gelten würde. Diese rechtliche Unklarheit, so befürchteten Schausteller, hätte bei Behörden vor Ort, die für die Infektionsschutzkonzepte zuständig sind, nicht nur für Unsicherheit gesorgt. Im Ergebnis hätte es auch darauf hinauslaufen können, dass hier und dort eben doch Einlasskontrollen angeordnet werden. Umgekehrt sorgten sich Juristen der Staatsregierung offenbar, dass eine Sonderregelung für Weihnachtsmärkte neue Klagen von Seiten Dritter provozieren könnte.

Was beim Runden Tisch nicht geklärt werden konnte, regelten am Mittwoch die beiden Minister. Sie vereinbarten ein Konzept für die Durchführung der traditionellen Märkte, das ihnen eine Art Sonderstellung einräumt. „Danach sind“, wie es in einer gemeinsamen Mitteilung heißt, „die Christkindlmärkte in diesem Winter ohne größere Einschränkungen wie 3G-Pflicht und Maskenpflicht, Umzäunung der Marktfläche und Ausschankverbot von Alkohol möglich.“

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Ein detailliertes Rahmenhygienekonzept werde zeitnah abgestimmt und veröffentlicht. Aiwanger zeigte sich erfreut. Er verwies auf die wirtschaftliche Funktion und soziale Bedeutung der Weihnachtsmärkte und sagte, die Entscheidung sei „ein wichtiger Schritt in Richtung Normalität.“ Holetschek erklärte: „Der zunehmende Impffortschritt erlaubt es uns, in diesem Jahr wieder mehr Freiheiten auch für Weihnachtsmärkte einzuräumen.“ Er mahnte aber auch: „Corona ist noch immer unter uns. Jeder sollte sich weiter Umsicht und Vorsicht auf die Fahnen schreiben - auch bei Glühwein und gebrannten Mandeln.“

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Die Diskussion ist geschlossen.

14.10.2021

Warum immer so kompliziert?
Man erklärt die 3G-Regelung für gültig und bestimmt sie als Voraussetzung für das Betreten eines solchen Marktes. Das Ganze aber nicht mit Zugangskontrollen, sondern mit einer Stichprobenkontrolle und deutlichen Strafen. Die Strafen gelten für die Besucher und nicht für die Marktleute.

14.10.2021

Und wozu unter Strafe stellen was nicht strafbar ist? Ihr Vorschlag könnte in einigen Diktaturen zum standardisierten Repertoire gehören, gottlob nicht hier.

14.10.2021

Ich muss hier leider Andreas B. Recht geben!
Aussage aus diesem Artikel:
„Danach sind“, wie es in einer gemeinsamen Mitteilung heißt, „die Christkindlmärkte in diesem Winter ohne größere Einschränkungen wie 3G-Pflicht und Maskenpflicht, Umzäunung der Marktfläche und Ausschankverbot von Alkohol möglich.“

Demnach also nicht strafbar!

Ob das aber intelligent ist?