Abrechnung im Halbstundentakt
Nach einem Gerichtsurteil und einer Satzungsänderung zählt in Dasing nun nicht mehr jede Einsatzminute
Wenn die Feuerwehr zu einem Einsatz ausrückt, sind die meisten Betroffenen erst einmal froh. Anders erlebte es die Feuerwehr Dasing nach einem Unfalleinsatz im Juni 2013. Der Verursacher des Unfalls, der für die Einsatzkosten aufkommen sollte, klagte gegen den Kostenbescheid, den die Gemeinde erhoben hatte. Nur in bestimmten Fällen, beispielsweise bei einem Verkehrsunfall, nicht aber bei einem Brand, werden die Kosten für einen Feuerwehreinsatz von der Gemeinde in Rechnung gestellt.
Im Dezember 2016 entschied das Gericht, der Kostenbescheid der Gemeinde sei rechtens. Nur der Betrag von 850 Euro stimme nicht, da die Feuerwehr den Einsatz im Halbstundentakt und nicht wie laut eigener Satzung festgeschrieben minutengenau abgerechnet hatte. Damit wurden dem Unfallverursacher rund 100 Euro zu viel berechnet. „Wir hätten das schon früher in der Satzung ändern sollen“, sagte Bürgermeister Erich Nagl. „Ein Einsatz endet nicht, wenn das Feuerwehrauto in der Garage steht. Es fallen auch Nacharbeiten an, die bei einer minutengenauen Abrechnung nicht berücksichtigt werden.“ Der Gemeinderat stimmte deshalb zu, die Satzung dahingehend zu ändern.
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