Ärzte verklagen Paar-Kliniken auf Schadenersatz
Kliniken an der Paar kündigen fristlos Konsiliarvertrag mit Medizinern. Landgericht muss entscheiden, ob das rechtmäßig ist. Ärzte fordern 140000 Euro.
Müssen die Kliniken an der Paar zwei Medizinern Schadenersatz in Höhe von rund 140000 Euro bezahlen? Darüber muss eine Zivilkammer des Landgerichts Augsburg entscheiden. Wie Christoph Kern, stellvertretender Pressesprecher des Gerichts, auf Anfrage mitteilte, hat der Landkreis Aichach-Friedberg als Träger der Kliniken an der Paar vor drei Jahren die Konsiliarverträge mit den beiden Ärzten fristlos und außerordentlich gekündigt. Hintergrund war ein Antikorruptionsgesetz, das der Bundesrat letztlich 2016 verabschiedete.
Damals wurde im Strafgesetzbuch ein neuer Paragraf zur Bestechlichkeit im Gesundheitswesen aufgenommen. Kurz gesagt, machen sich demnach Angehörige eines Heilberufs strafbar, wenn sie einen Vorteil als Gegenleistung dafür annehmen, dass sie zum Beispiel bei der Zuführung von Patienten jemanden in unlauterer Weise bevorzugen. Darauf steht laut Strafgesetzbuch eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.
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