
Die Anwaltinger Kirche wurde genau vor 350 Jahren geweiht

Plus Nach vier Jahren Bauzeit wurde die Kirche St. Andreas und St. Sixtus in Anwalting 1671 eingeweiht. In alten Aufzeichnungen ist auch die Rede von Konflikten mit Gebenhofen.
Die Anwaltinger Pfarrkirche St. Andreas und St. Sixtus feiert Jubiläum. Am Montag, 30. August, ist es genau 350 Jahre her, dass sie nach rund vierjähriger Bauzeit feierlich eingeweiht wurde. So ist es niedergeschrieben in einer Aufzeichnung aus dem Jahr 1883 mit dem Titel "Bistum Augsburg – historisch und statistisch, beschrieben von Dr. Antonius Steichele, Erzbischof von München und Freising."
Seit 1220 gilt die "Kapelle zu Ongoltingen" als Filiale Gebenhofens
In diesen Aufzeichnungen findet sich auch ein Hinweis, dass die Kirche in Anwalting bereits im Jahre 1220, damals noch als "Kapelle zu Ongoltingen" (später Anwalting) eine Filiale von Gebenhofen ist "und mit dem Patronate zum Stifte St. Andreas in Freising gehörig ist". In der Niederschrift heißt es: "Die Pfarrkirche in Anwalting, die dem Apostel St. Andreas geweiht ist, steht am westlichen Rande des Dorfes. Sie wurde, mit Ausnahme des Chores, welcher heute noch gotische Streben zeigt, im Jahre 1667 neu gebaut und am 30. August 1671 erteilte ihr der Weihbischof Kaspar Zeiller, Bischof von Adramyttium, die Konsekration", also die kirchliche Weihe.
Weiter ist zu lesen: "Im Turme, welchen ein Achteck-Aufsatz mit Kuppel schließt, hängen zwei Glocken. Die größere goß Johann Melchior Ernst in Augsburg anno 1674, die kleinere Agapit Hubinger zu Augsburg 1801, der Gottesacker liegt um die Kirche. Dieselbe hat Rechte für Beerdigung, Leichengottesdienste und Copulationen (Hochzeiten), es besteht Wechsel der Gottesdienste mit Gebenhofen an den Sonntagsvormittagen, die herkömmlichen Wochenmessen, darunter 25 gestiftete, und ein rentierendes Vermögen von 5000 Gulden."
Die Salzbergkapelle war eine viel besuchte Wallfahrtsstätte
In dem Text ist auch die Salzbergkapelle erwähnt. Darüber heißt es: "Mitten zwischen Gebenhofen und Anwalting, von jedem Ort eine Viertelstunde entfernt, im Gemeindebezirke von Anwalting, steht etwas erhöht einsam auf freiem Felde eine Kapelle, genannt die Salzberg-Kapelle. (...) Früher war die Kapelle eine viel besuchte Wallfahrtsstätte, daher schreibt sich ihr großes Vermögen - gegenwärtig 16.000 Gulden. Die hl. Messe wird in ihr nicht gelesen.“

Zu Entstehung und Ursprung der Salzbergkapelle ist in dieser Niederschrift von einer zweifach gestalteten Sage zu lesen. Die eine Fassung lautet, ein Bauer habe beim Pflügen tief in der Erde ein Bild der schmerzhaften Mutter Maria gefunden und selbst hier aufgestellt. Nach der anderen Erzählung hätte der Probstbauer von Anwalting, Michael Wanner, um 1704 das Bild von einem Freund aus Schwaben erhalten und dafür auf einem Hügel seiner Feldbreite, genannt Salzberg, eine kleine Kapelle gebaut. Sie wurde so gut besucht, dass sie bald nacheinander zweimal vergrößert werden musste.
Gebenhofener und Anwaltinger streiten über Gottesdienste
Interessant sind auch die Vermerke in der Überlieferung aus 1883 über die damaligen "Irrungen und Streitigkeiten" zwischen den Gemeinden Gebenhofen und Anwalting hinsichtlich der Gottesdienste in den verschiedenen Kirchen. Gebenhofen hatte als größere Pfarrei den Pfarrer im Ort. Aus der Niederschrift von 1883 steht bei Gebenhofen: 42 Häuser (fünf Bauern, die übrigen Gütler), 316 Seelen. Anwalting zählte 22 Häuser (sechs Bauern und die übrigen Gütler), insgesamt 154 Seelen, wie damals in der Kirche die Leute gezählt wurden. Die "Irrungen und Anstände" (also der Zwist) zwischen Gebenhofen und Anwalting gipfelten in rechtlichen Anordnungen am 27. November 1440 durch den bischöflichen Generalvikar Leonhard Sessel. Unter anderem wurde festgelegt, "dass der Pfarrer schuldig sei, in der Filialkirche zu Anwalting außerhalb der Fastenzeit jede Woche einmal, in der Fastenzeit wöchentlich sogar zweimal eine Messe lesen muss. Ferner Messen lesen und zu predigen hat er an jedem zweiten Sonntag, letztendlich hat er am Karfreitag das Kreuz in das Grab des Heilands zu legen, am Ostertag aber es aus demselben zu erheben."

Aber gerade über diesen Sonntagswechsel traten allmählich wieder Schwierigkeiten und Streit zwischen beiden Gemeinden hervor; am 8. Juli 1502 vereinbarte General-Vikar Heinrich von Lichtenau deshalb eine ganze Reihe von weiteren detaillierten Anordnungen an den Pfarrer von Gebenhofen, was nicht nur die zusätzlichen Gottesdienste an den höchsten Festzeiten betraf, sondern auch zusätzliche Gottesdienste, die an bestimmten Tagen in der Mutterkirche in Gebenhofen gehalten werden mussten, unabhängig von der turnusgemäßen Festlegung der Sonntage in Anwalting.
Dann müssten eben diese um einen Sonntag vorgezogen werden. Diese Regelungen wurden am 14. März 1662 von General-Vikar Kaspar Zeiller bestätigt, als erneut Streitigkeiten zwischen den Gemeinden verhandelt werden mussten. Diese Bestätigung vom 14. März 1662, in der der ursprünglich lateinisch gefasste Vergleich von 1502 in deutscher Sprache eingefügt ist, befinde sich im Pfarrarchiv Gebenhofen, so ein Vermerk in den alten Aufzeichnungen von 1883.

Im Hinblick auf den Anwaltinger Friedhof ist noch zu lesen: "Der früher in Augsburg wohlbekannte, wegen seiner witzigen Einfälle heute noch nicht vergessene Kapuziner Pater Andreas Wagle, geboren auf dem Wagle-Hof zu Anwalting am 16. Juni 1731, gestorben in seiner Heimat am 14. März 1812, liegt auf diesem Gottesacker begraben. Sein Grabstein ist am Thurme eingemauert." Der aufmerksame Kirchgänger findet diese Gedenktafel an den Kapuziner, der 80 Jahre alt wurde, noch heute auf der Südseite am Kirchturm.
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