
Aichach will beim Bauen bei den alten Abständen bleiben

Plus Eine Novelle der Bayerischen Bauordnung erlaubt künftig höher und dichter zu bauen. Der Aichacher Bauausschuss sieht das kritisch.

Weniger Abstand zum Nachbarn erlaubt eine Novelle der Bayerischen Bauordnung, die zum 1. Februar in Kraft tritt. In Aichach soll sie aber vorerst nicht zum Tragen kommen. Der Bauausschuss des Stadtrats hat sich auf Empfehlung der Bauamtsleiterin Carola Küspert einstimmig dafür ausgesprochen, mittels einer Satzung an den alten Abstandsflächen festzuhalten.
Wer baut, muss gewisse Abstände zu seinen Nachbarn einhalten. Bislang gilt: so viel Abstand wie das Haus hoch ist (1 H), mindestens aber drei Meter. Das heißt, ist ein Haus zehn Meter hoch, muss es zehn Meter Abstand zum Nachbargrundstück einhalten. Entscheidend ist die Wandhöhe, die von der Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut oder bis zum oberen Abschluss der Wand gemessen wird.
Bayerische Bauordnung: Abstand um mehr als die Hälfte verkürzt
Die Novelle verkürzt die Abstandsfläche nun von 1 H auf 0,4 H. Ein zehn Meter hohes Haus müsste also nur noch vier Meter Abstand einhalten. Die Änderung soll eine geregelte und kontrollierte Nachverdichtung möglich machen, mit dem Ziel, Wohnraum zu schaffen und Flächen zu schonen. In Gewerbe- und Industriegebieten werden die Abstandsflächen von 0,25 auf 0,2 verkürzt.
Wie Küspert berichtet, sehen die kommunalen Spitzenverbände die Änderung durchaus kritisch. Geringere Abstände würden sich auf jeden Fall negativ auf die Wohnqualität auswirken und wohl auch zulasten von wertvollem Grün gehen, sagte die Bauamtsleiterin. Weil das am 2. Dezember beschlossene Gesetz ohne eine Übergangsfrist schon zum 1. Februar in Kraft tritt, riet sie dazu, eine Möglichkeit zu nutzen, die das Gesetz einräumt: Kommunen können mit einer Satzung andere Abstandsflächen festlegen, zum Beispiel mit den bisherigen Abstandsflächen.
Große Städte sind von Novelle der Bauordnung ausgenommen, Aichach nicht
Danach könne man in Ruhe überlegen, ob man die Abstände verkürzen will und wenn ja, um wie viel. Ansonsten würde das neue Gesetz auch für Bauanträge gelten, die bereits eingereicht sind, über die aber noch nicht entschieden ist. Küspert betonte, durch den hohen Siedlungsdruck in der Stadt und die steigenden Grundstückspreise würden die Mindestmaße der Abstandsflächen wohl weitestgehend ausgenutzt werden. Dass die Satzung die bauliche Ausnutzbarkeit von Grundstücken einschränkt, sei der Stadt bewusst, so Küspert. Eine ausreichende Wohnqualität zu erhalten, rechtfertige das aber.
Im Bauausschuss rannte Küspert mit ihrer Empfehlung offene Türen ein. Für Unverständnis sorgte in der Runde vor allem, dass Städte mit mehr als 250.000 Einwohnern, also die Großstädte München, Nürnberg und Augsburg, von der Neuregelung ausgenommen sind, obwohl dort Wohnraum dringender gebraucht wird. Auch, dass die Verkürzung bei Gewerbebauten im Vergleich geringer ausfällt, hielt die Runde für unlogisch.
Im Aichacher Bauausschuss herrscht Einigkeit über Abstandsflächen
Über die Satzung herrschte im Bauausschuss Einigkeit. Georg Robert Jung (FWG) sah darüber hinaus keine Notwendigkeit, später noch einmal über die Abstandsflächen zu sprechen. "Noch mehr verdichten braucht's nicht", sagte er. So sahen das auch Erich Echter (CWG) und Helmut Beck (CSU). Kristina Kolb-Djoka (SPD) war der gleichen Meinung. Aichach sei ländlicher Raum. Das gewachsene Ortsbild und die dörflichen Strukturen sollten aufrechterhalten werden. Lediglich Marion Zott (Grüne) schlug vor, nach Erlass der Satzung nochmals über das Thema zu sprechen. Der Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat war einstimmig.
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