
Müssen die Badeinseln jetzt aus dem Wasser?

Plus Nach einem Gerichtsurteil zu Badeunfällen fürchten manche Orte Klagen und bauen Flöße oder Badeinseln ab. Auch die Gemeinden im Landkreis sind verunsichert.

An heißen Sommertagen ist an den Sander Seen nahe Todtenweis einiges los. Kinder planschen im Wasser, Erwachsene schwimmen ein paar Runden oder entspannen am Ufer. Im U-Weiher, der im Besitz des Marktes Aindling ist, und im Eisweiher, der dem Erholungsgebieteverein Augsburg (Eva) gehört, treiben Badeinseln, auf denen sich Schwimmer ausruhen können. Auch Kinder und Jugendliche halten sich dort gerne auf.
Manche Gemeinde bauen nun Badeinseln wie diese ab. Auslöser ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von 2017. Damals beschlossen die Karlsruher Richter die Beweislastumkehr bei Badeunfällen. Nicht mehr das Unfallopfer muss beweisen, dass die Gemeinde, die den See betreibt, schuld ist. Stattdessen muss die Gemeinde beweisen, dass sie keine grob fahrlässigen Fehler begangen hat.
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