Trotz BGH-Urteil: Badeinseln bleiben im Landkreis in den Seen
Plus Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs überlegten manche Gemeinden 2019, Badeinseln aus Haftungsgründen aus ihren Seen zu holen. So ist die Situation heuer.
An den Badeseen im Wittelsbacher Land geht es derzeit rund. Nicht nur das schöne Wetter sorgt dort für Hochbetrieb. Auch die Corona-Pandemie und die steigenden Infektionszahlen in vielen Urlaubsregionen treibt die Menschen heuer vermehrt an die heimischen Gewässer. Während die Gemeinden heuer damit beschäftigt waren, die coronabedingten Sicherheitskonzepte umzusetzen, wurde im vergangenen Sommer noch ein anderes Thema heiß diskutiert.
Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von 2017 verunsicherte die Gemeinden. Damals beschlossen die Karlsruher Richter die Beweislastumkehr bei Badeunfällen: Nicht mehr das Unfallopfer muss beweisen, dass die Gemeinde schuld ist, die den See betreibt. Stattdessen muss die Gemeinde nachweisen, keine grob fahrlässigen Fehler begangen zu haben.
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