Wo Landkreis-Bürger künftig Bauschutt und Grünschnitt entsorgen können
Plus Ab 2022 ist der Kreis für die Annahme bestimmter Wertstoffe zuständig, nicht mehr die Kommunen. Und es ändert sich noch einiges mehr bei der Müllentsorgung.
So viele Veränderungen wie derzeit bei der Entsorgung von Wertstoffen gab’s im Wittelsbacher Land zuletzt vor drei Jahrzehnten zum Höhepunkt der bewegten Mülldiskussion. Bis zum Jahresende 2020 wurden rund die Hälfte der Wertstoffhöfe aufgelöst. Seit Januar gibt es nur noch 13 von zuletzt 25 Sammelstellen. Drei davon (darunter Obergriesbach) haben noch eine Galgenfrist bis Ende 2023 – dann entscheidet der Kreistag noch einmal über ihre Zukunft. Ab Januar 2022 folgt der zweite Schritt: Der Landkreis ist dann auch für die Annahme für Grüngut und Bauschutt zuständig.
Endgültig entscheidet der Kreistag zwar erst Ende Juli über den Wechsel der Zuständigkeiten von den Kommunen zum Landkreis – doch das ist eigentlich nur noch eine Formalie. Dass Grüngut und Bauschutt bis heute im Zuständigkeitsbereich von Gemeinden und Städten liegen, ist übrigens eine Wittelsbacher Spezialität aus den 80er-Jahren. Damals wollten die Kommunen das unbedingt in den eigenen Händen behalten, um den Bürgern möglichst entgegenkommen zu können. In der Nachbarschaft übernehmen das in der Regel schon lange die Landkreise.
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