
JVA Aichach: Sind die Haftbedingungen „menschenunwürdig“?

Ein ehemaliger Insasse des Aichacher Gefängnisses will wegen der Zellengrößen klagen und erzielt einen Teilerfolg vor dem Verfassungsgericht.
Das Aichacher Gefängnis ist Anfang des vergangenen Jahrhunderts gebaut worden und steht unter Denkmalschutz. Vor allem in den 70er- und 80er-Jahren wurde die JVA umfangreich umgebaut und neue Gebäude errichtet. Um die Bausubstanz zu erhalten, aber auch um die Haftbedingungen zu verbessern. Für einen ehemaligen Insassen ist die Unterbringung aber „menschenunwürdig“. Er will juristisch dagegen vorgehen und hat nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zumindest einen Teilerfolg erreicht.
Nach Auskunft des Gerichts ist einer Verfassungsbeschwerde teilweise stattgegeben worden. Der Fall wurde zur erneuten Entscheidung an das Landgericht Augsburg zurückverwiesen. Der Betroffene war im Jahr 2012 in Aichach in Haft. Die Behandlung sei menschenunwürdig gewesen, weil er mit einem weiteren Gefangenen in zu kleinen Hafträumen untergebracht gewesen sei. Darin seien zudem die Toiletten baulich nicht abgetrennt und keine Abluftvorrichtung vorhanden. Dagegen will dieser Mann und ein weiterer, der im früheren Gefängnis in Augsburg eine Strafe absaß, vorgehen. Beide beantragten dafür Prozesskostenhilfe.
Landgericht habe nicht ohne weitere Begründung Klage abweisen dürfen
Im Aichacher Fall entschieden die Karlsruher Richter unter anderem, das Landgericht habe nicht ohne weitere Begründung eine Klage auf Prozesskostenhilfe in Höhe von 600 Euro abweisen dürfen. Umstritten war dabei die Zellengröße in der JVA. Während der Freistaat von 8,98 Quadratmetern ausging, gab der Inhaftierte 7,41 an. Die Toilette sei nur mit einem „Schamvorhang“ versehen. Sollte der kleinere Wert stimmen, stünden dem Mann anteilig weniger als vier Quadratmeter zu – was nach Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Hinblick auf das Folter-Verbot und der unmenschlichen Behandlung genauestens geprüft werden müsse. (dpa, cli)
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Die Diskussion ist geschlossen.
Es gibt mindest Standards die vorgeschrieben sind. Diese sind einzuhalten. Auch in Deutschland.
Strafe soll Strafe sein, natürlich nicht wie im Mittelalter mit Beinkugel und Kette! Wir können natürlich alle JVA in 5 Sterne Knast umbauen. Es ist schon gut wenn man nicht den ganzen Wohnkomfort von zuhause hat. Was spricht gegen die Toilette in der Zelle, das ist in 90 % der Länder Standard! Man schaue sich nur einen US Film mit Gefängnis an. In Einzelzellen gibt es da aus meiner Sicht nichts einzuwenden. Wir haben ja Straftäter und keine Hotelgäste!!! Die haben heute in der Regel Fernsehen und Radio in der Zelle! Nachtrag aus meiner sicht: Bei der Bundeswehr wurde mir als Soldat zugemutet ohne Haftgrund unter ähnlichen Bedingungen (Gemeinschafts- Duschraum/ Toilette, 6 Mann Stube) mit Zapfenstreich um 22:00 Uhr zu leben! Da fragte uns keiner ob wir das wollen.
Könnte man die BW Jahrzehnte später auch noch verklagen:-) Wir waren auch zu sechst mit drei Stockbetten, da wurde aber auch noch kontrolliert, ob die Unterhemden auf DIN A4 zusammengelegt waren....