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  3. Aichach: Prozess: Ist Rauchen im Biergartenzelt erlaubt?

Aichach
24.06.2015

Prozess: Ist Rauchen im Biergartenzelt erlaubt?

Hat ein Biergarten-Betreiber gegen das Rauchverbot verstoßen, weil seine Gäste in einem Zelt qualmten? Um diese Frage geht es derzeit vor dem Aichacher Amtsgericht.
Foto: Symbolfoto: Sibylle Seidl-Cesare

Weil seine Gäste in einem Zelt rauchten, steht derzeit ein Biergarten-Betreiber vor Gericht. Nun muss der Richter klären, ob er gegen das Rauchverbot verstieß.

Mit einem kniffligen Fall musste sich Amtsrichter Walter Hell gestern befassen. Es geht um die Frage, ob ein Biergarten noch ein Biergarten ist, wenn der Betreiber mit Zeltplanen eine Art geschlossenen Raum schafft, und ob das Rauchverbot dort gilt oder nicht. In geschlossenen Räumen darf nämlich nicht geraucht werden, in Biergärten schon.

Der Betreiber eines Biergartens im nördlichen Landkreis hatte vom Landratsamt einen Bußgeldbescheid kassiert. Ihm war zum Verhängnis geworden, dass Anwohner im Dezember wegen lauter Musik bei einer Veranstaltung in dem Biergarten die Polizei gerufen hatten. Als die Beamten ankamen, trafen sie auf viele Raucher in dem Zelt und wurden auf die vollen Aschenbecher aufmerksam. Bald darauf flatterte dem Betreiber des Biergartens der Bußgeldbescheid des Landratsamts über insgesamt 750 Euro ins Haus. Der 50-Jährige legte Einspruch ein.

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