Mit einem kniffligen Fall musste sich Amtsrichter Walter Hell gestern befassen. Es geht um die Frage, ob ein Biergarten noch ein Biergarten ist, wenn der Betreiber mit Zeltplanen eine Art geschlossenen Raum schafft, und ob das Rauchverbot dort gilt oder nicht. In geschlossenen Räumen darf nämlich nicht geraucht werden, in Biergärten schon.
Aichach