Urteil gegen Ex-Pfarrer ist nicht rechtskräftig
Das Urteil gegen einen früheren Pfarrer der Gemeinde Schiltberg wegen sexuellen Missbrauchs von Ministranten in den 90er Jahren ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigung des suspendierten Priesters hat Rechtsmittel eingelegt.
Aichach/Schiltberg. Das Urteil gegen einen früheren Pfarrer der Gemeinde Schiltberg wegen sexuellen Missbrauchs von Ministranten in den 90er Jahren ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigung des suspendierten Priesters hat Rechtsmittel eingelegt, bestätigte Richter Dieter Gockel gestern auf Anfrage der Aichacher Nachrichten. Vergangene Woche verhängte das Aichacher Jugendschöffengericht eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung gegen den 65-Jährigen (wir berichteten).
Die Staatsanwaltschaft hat das Urteil akzeptiert, erklärte gestern Staatsanwalt Franz Wörz, der Priester nicht. Möglich ist jetzt eine Berufungsverhandlung vor dem Landgericht in Augsburg, aber auch eine sogenannte Sprungrevision, so Gockel. Dann würde der Fall vor dem Oberlandesgericht neu aufgerollt. Verurteilt wurde der Ex-Pfarrer nur für die "Spitze des Eisbergs" - für fünf angeklagte Taten mit sexuellen Handlungen im Hallenbad und bei Ausflügen in Südtirol an insgesamt sieben Buben (acht bis zwölf Jahre alt) zwischen 1994 und seiner "plötzlichen und freiwilligen" Abberufung durch die Diözese im Jahr 1999. Eine "Vielzahl von schlimmeren Straftaten" (so Staatsanwalt Franz Wörz im Prozess) des Ex-Pfarrers an ihm anvertraute Kinder in den Jahren zuvor, die vor Gericht als schwerer sexueller Missbrauch bewertet wurden, bleiben dagegen ungeahndet - sie sind verjährt.
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