Wo ist an Silvester in Aichach und Region ein Feuerwerk erlaubt?
Plus Wenn überhaupt, kann nur auf dem eigenen Grundstück mit "altem" Feuerwerk geböllert werden. Warum in der Aichacher Innenstadt überhaupt nichts knallen darf.
Eins steht schon mal fest: Das wird ein völlig anderer Jahreswechsel - nicht nur im Wittelsbacher Land. Im Freistaat gelten an Silvester, im Gegensatz zu Weihnachten, keine Sonderregelungen für private Treffen. Es dürfen sich daher maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Kinder unter 14 Jahren werden nicht miteingerechnet. Außerdem gilt auch zum Jahreswechsel die nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr. Wer also bei Freunden und im kleinen Kreis ins neue Jahr hineinfeiern will, der muss dort auch übernachten. Nach Hause zurückkehren kann man dann erst wieder am nächsten Tag, wenn die Ausgangssperre nicht mehr greift. Für den Verstoß gegen die landesweite Ausgangssperre ist ein Mindestbußgeld von 500 Euro festgesetzt worden. Und wer in der Aichacher Innenstadt böllert, zahlt noch deutlich mehr.
Silvester wird also anders gefeiert, auch deutlich ruhiger. Zumal das mitternächtliche Feuerwerk in dem gewohnten Ausmaß nicht stattfinden wird. Gänzlich verboten ist die Böllerei nicht. Gleichzeitig rufen Politiker, Institutionen und Sicherheitskräfte zum Verzicht auf. Damit soll verhindert werden, dass die Krankenhäuser neben den Covid-19-Patienten zusätzliche „Silvester-Verletzte“ versorgen müssen. Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 (Raketen, Batterien, Knaller) ist verboten worden. Lediglich wer noch Altbestände aus den Vorjahren hat, könnte diese heute zünden. Allerdings nicht auf belebten öffentlichen Straßen oder Plätzen. Das ist zu keiner Tageszeit erlaubt, also auch nicht vor 21 Uhr. Und eigentlich will man ja gegen Mitternacht feuern. Das verhindert allein schon die Ausgangssperre. Erlaubt sind Böller und Raketen dagegen im eigenen Garten, Balkon, Terrasse, auf einem Privatgrundstück oder der privaten Einfahrt. Vorausgesetzt, dass diese Fläche nicht in einem Gebiet liegt, wo Böllern grundsätzlich durch eine eigene Verordnung verboten ist wie zum Beispiel am Aichacher Stadtplatz.
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