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Prozess
12.01.2018

Aichacherin bleibt dabei: Kaminkehrer ist unerwünscht

Für viele ist der Kaminkehrer ein Glücksbringer. Eine Aichacherin will ihn dagegen nicht in ihrem Haus haben.
Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

Weil die 44-Jährige damit vor dem Verwaltungsgericht scheitert, zeigt sie die verantwortlichen Richter, Schöffen und Vertreter des Landratsamtes an. Das hat gravierende Folgen

Scharfe Geschütze hat eine 44-jährige Aichacherin gegen Vertreter des Landratsamtes, Richter am Verwaltungsgericht (VG) Augsburg und gegen Schöffen am Gericht aufgefahren. Sie machte ihnen erhebliche Vorwürfe, die von Hausfriedensbruch bis bandenmäßigen Betrugs reichten. Auslöser war, dass das VG die Klage der Aichacherin, die sich gegen die sogenannte Feuerstättenschau wehrte, abgewiesen hatte (wir berichteten). Mit ihrer massiven Reaktion handelte sie sich einen Strafbefehl wegen falscher Verdächtigung und übler Nachrede ein. Dagegen legte die 44-Jährige Einspruch ein. Deshalb kam es zur Verhandlung am Aichacher Amtsgericht. Dort kündigte die Frau eine weitere Strafanzeige an.

Mehrere Seiten lang war die Stellungnahme der Angeklagten, in der sie sie ihre Vorwürfe begründete. Wie berichtet, hatte sie sich geweigert, dem Bezirkskaminkehrermeister die Tür für die gesetzlich vorgeschriebene Feuerstättenschau zu öffnen. Das Landratsamt erließ deshalb eine Duldungsanordnung und stellte dem Fachmann eine Betretungserlaubnis aus, damit er seinem Auftrag auch im Heim dieser Aichacherin nachkommen konnte. Das akzeptierte die Frau nicht. Sie klagte stattdessen gegen den Freistaat Bayern. Erfolg hatte sie damit nicht. Die fünfte Kammer des Augsburger Verwaltungsgerichts wies ihre Klage Ende vergangenen Jahres ab.

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