
Aindling will alte Abstandsregeln beim Bauen beibehalten

Plus Eine Neuerung in der Bayerischen Bauordnung verringert den Abstand zum Nachbarn. Diese gravierende Änderung soll im Markt Aindling nur mancherorts erlaubt sein.

Zum 1. Februar tritt eine Neuerung in der Bayerischen Bauordnung in Kraft. Diese sieht insbesondere geringere Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken beim Bauen vor. Diese gravierende Änderung stieß im Aindlinger Marktgemeinderat auf einige Skepsis. Deshalb sprachen sich die Ratsmitglieder einstimmig dafür aus, die Neuerung mit einer abweichenden Abstandsflächensatzung zu verhindern – zumindest vorübergehend.
Aindlings Bürgermeisterin Gertrud Hitzler erläuterte unserer Redaktion die Novelle der Bayerischen Bauordnung mit einem einfachen Beispiel. Entscheidend für die Berechnung der Abstandsfläche ist die Höhe des Hauses, wobei ein Mindestabstand zum Nachbargrundstück von drei Metern immer gewahrt bleiben muss.
Bisher gilt: Wer ein Haus mit acht Metern Wandhöhe baut, muss acht Meter von der Grenze wegbleiben. Die Novelle der Bauordnung verringert den Abstand um über die Hälfte. Ab Februar reicht es demnach aus, das 0,4-fache der Wandhöhe vom Nachbarn wegzubleiben. Bei einem Acht-Meter-Haus würde daher ein Abstand von 3,20 Metern genügen. Diese generelle Verringerung wollten alle Gemeinderäte verhindern.
Geringere Abstände sind in Aindling teilweise erwünscht
Dabei sind die Ratsmitglieder nicht grundsätzlich gegen die Novelle. Die Abstandsreduzierung sei an einigen Stellen im Aindlinger Gemeindegebiet durchaus erwünscht, weil dadurch weniger Bauland verbraucht wird und neue Häuser auf engerem Raum möglich werden.
Die neue Regelung könne aber auch die Wohnqualität auf dem Land einschränken, weil näher zum Nachbarn gebaut werden kann. So der Tenor im Gemeinderat. Bürgermeisterin Hitzler fügte hinzu: „Wir wollen ja eine Innenraumverdichtung haben, aber nicht überall.“
Gemeinderat Karl Gamperl, der Bauamtsleiter der VG Dasing ist, bezeichnete es als „ungut“, dass die Novelle, die erst im Dezember verabschiedet wurde, schon im Februar in Kraft tritt. Die Zeit der Gemeinden, darauf zu reagieren, sei viel zu kurz. Um der Gemeinde mehr Zeit zu verschaffen, um in Ruhe eine eigene Abstandsflächenregelung für alle Gemeindegebiete zu erarbeiten, schlug er vor, die Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags und des Bayerischen Städtetags zu übernehmen, mit der bis auf Weiteres die derzeitigen Abstandsregeln gelten.
Gemeinderäte fürchten Ungleichbehandlung
Denn nicht nur Gamperl, auch andere Gemeinderäte befürchteten, dass ansonsten schon im Februar Antragsteller kommen könnten, die die neuen Abstände und damit die neue Rechtslage nutzen wollten. Michael Balleis sah die Gefahr, dass so auch in Baugebieten, in denen noch gebaut wird, eine große Ungleichbehandlung entstehen könnte. Auch Bernd Aichele plädierte dafür, zur Sicherheit die Mustersatzung zu erlassen, um „nicht über den Tisch gezogen“ zu werden. Letztlich stimmten alle Gremiumsmitglieder der Mustersatzung zu.
Sie waren sich aber auch einig darin, dass diese Satzung nur vorübergehend gelten soll. Denn dort, wo es aus Sicht der Räte sinnvoll ist, soll die ab Februar erlaubte Verringerung der Abstandsflächen auch genutzt werden.
Auf Drängen von Isidor Held wurde in den Beschluss aufgenommen, dass der Gemeinderat bis Mitte des Jahres eine eigene Satzung erarbeiten und erlassen soll.
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