Aindling will alte Abstandsregeln beim Bauen beibehalten
Plus Eine Neuerung in der Bayerischen Bauordnung verringert den Abstand zum Nachbarn. Diese gravierende Änderung soll im Markt Aindling nur mancherorts erlaubt sein.
Zum 1. Februar tritt eine Neuerung in der Bayerischen Bauordnung in Kraft. Diese sieht insbesondere geringere Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken beim Bauen vor. Diese gravierende Änderung stieß im Aindlinger Marktgemeinderat auf einige Skepsis. Deshalb sprachen sich die Ratsmitglieder einstimmig dafür aus, die Neuerung mit einer abweichenden Abstandsflächensatzung zu verhindern – zumindest vorübergehend.
Aindlings Bürgermeisterin Gertrud Hitzler erläuterte unserer Redaktion die Novelle der Bayerischen Bauordnung mit einem einfachen Beispiel. Entscheidend für die Berechnung der Abstandsfläche ist die Höhe des Hauses, wobei ein Mindestabstand zum Nachbargrundstück von drei Metern immer gewahrt bleiben muss.
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