Aindling will jetzt doch keine eigene Satzung für Abstandsflächen
Plus Die Neuerung der Bayerischen Bauordnung wird in Aindling nun doch nicht durch eine eigene Satzung ergänzt. Warum sich die Gemeinderäte umentschieden haben.
Wie nah soll ein neues Gebäude im Markt Aindling an seine Nachbarn heranrücken dürfen? Im Februar ist die Novelle der Bayerischen Bauordnung in Kraft getreten. Diese sieht deutlich geringere Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken vor. Da die Aindlinger Gemeinderäte verhindern wollten, dass künftig zu dicht aufeinander gebaut wird, wollten sie eine eigene Satzung zum Abstandsflächenrecht erlassen. Jetzt entschieden sich die Gemeinderäte aber wieder um.
Beate Pußl ist Leiterin des Bauamts der Verwaltungsgemeinschaft Aindling. Sie erläuterte dem Marktgemeinderat in seiner jüngsten Sitzung, warum das Bauamt dringend vom Erlass einer eigenen Satzung und auch von der vorübergehenden Übernahme der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags und des Bayerischen Städtetags abrät. Dem Gremium seien bei seiner ersten Beratung offenbar "wichtige Kriterien nicht vollständig bewusst" gewesen, heißt es in den Sitzungsunterlagen.
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