Neue Wohnungen in Pichl: Wo sollen die Fahrräder parken?
Plus Bei der Stellplatzsatzung in Aindling zeichnet sich Diskussionsbedarf ab. Auslöser sind geplante Wohneinheiten in Pichl. Warum ein Bauantrag geschlossen abgelehnt wird.
Muss in der Marktgemeinde Aindling die Stellplatzsatzung geändert werden? Bei der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am Donnerstag wurde diese Überlegung wiederholt angesprochen. Die Diskussion entstand anlässlich von vier geplanten Wohneinheiten an der Schlossallee in Pichl.
Die Runde erklärte sich einverstanden damit, dass dort aus einer Therapiewerkstatt und einer Scheune vier Wohneinheiten würden; außerdem sind Anbauten, Gauben und Dachverglasungen vorgesehen. Für die vier Wohneinheiten werden nach einer Berechnung entsprechend den Quadratmetern eigentlich 31 Stellplätze für Fahrräder benötigt. Die Runde stimmte der Befreiung von dieser Forderung zu: Pro Wohneinheit werden nun zwei Fahrradplätze hergestellt, insgesamt also acht.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.