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  3. Aindling: Wer darf in Stotzard ins Gemeinschaftshaus? Gemeinde hat Vetorecht

Aindling
04.12.2020

Wer darf in Stotzard ins Gemeinschaftshaus? Gemeinde hat Vetorecht

Beim Feuerwehrball der Stotzarder Feuerwehr 2019 war der Saal im Gemeinschaftshaus bestens gefüllt. Vereine müssen nach der neuen Nutzungsverordnung für den Saal nur gemeindlichen Veranstaltungen Vorrang lassen.
Foto: Martha Brandmeir (Archivfoto)

Plus Der Aindlinger Gemeinderat segnet neue Vorgaben für die Nutzung des Saals in Stotzard ab. Geregelt wird auch, wer Vorrang hat, wenn es mehrere Bewerber gibt.

Das Gemeinschaftshaus in Stotzard gehört zwar der Marktgemeinde Aindling, wird aber seit der Eröffnung im Jahr 1992 von den örtlichen Vereinen verwaltet. Mitglieder dieser Vereine haben jetzt eine neue Nutzungsverordnung für den Saal erarbeitet. Die alten Bestimmungen waren überholt, weil sie fast 20 Jahre alt waren. In der neuen Satzung bekommt die Gemeinde Aindling auch ein Vetorecht, wer den Saal nutzen darf.

Mehrere Vereine nutzen das Stotzarder Gemeinschaftshaus. Die Gemeinde darf nun mitbestimmen, an wen der Saal vermietet wird.
Foto: Johann Eibl (Archivfoto)

Das Vetorecht soll – nach Wunsch der Aindlinger Gemeinderäte – verhindern, dass "zwielichtige Gruppierungen" oder Firmen den Saal buchen können. Als Beispiele wurden Scientology oder Anbieter von Kaffeefahrten genannt.

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