Aindling verschärft Regelung für Bauherren
Die Gemeinde nimmt Bauanträge künftig erst an, wenn ein Erschließungskonzept beiliegt. Bisher konnten Planer das nachreichen.
Wer einen Bauantrag bei der Gemeinde Aindling einreicht, muss in Zukunft folgende Neuerung beachten: Der Antrag muss von Beginn an zwingend ein Erschließungskonzept oder einen Erschließungsnachweis für Wasser, Kanal und Straße enthalten. Andernfalls wird er von der Verwaltung zurückgesandt mit dem Hinweis, die Unterlagen erneut und vollständig einzureichen. Erst, wenn diese komplett sind, nimmt das Bauamt den Antrag zur Prüfung an. Das hat der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung in dieser Woche einstimmig beschlossen.
Bisher hat das Bauamt in dieser Sache eine andere, eine „bürgerfreundliche“ Variante gewählt, wie in der Sitzungsniederschrift festgehalten ist. Der Antrag wurde angenommen, während der Bauherr zusicherte, spätestens bis zum Sitzungstag die fehlenden Unterlagen nachzureichen. Dies sei aber oft nicht passiert – der „Schwarze Peter“ habe dann bei der Gemeinde gelegen: „Die Verwaltung musste dem Erschließungsnachweis hinterherrennen“, heißt es im Protokoll.
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