Angeklagter in weißer Jacke behält seine weiße Weste
Aichach/Kühbach Einen glatten Freispruch verpassten die Hauptschüler der achten Klasse aus Hollenbach, die mit ihrem Lehrer Reinhard Feisthammel gestern eine Gerichtsverhandlung im Aichacher Amtsgericht verfolgten: Die Unterrichtsstunde endete noch vor dem Urteil. Doch schon nach den ersten Zeugenvernehmungen war auch den jungen Leuten klar - der angeklagte 18-Jährige, der auf dem Kühbacher Brauereifest einen anderen Besucher zusammengeschlagen haben soll, kann eigentlich nicht der Täter gewesen sein.
Prügeleien und Sachbeschädigungen überschatteten heuer das Kühbacher Brauereifest (AN berichteten). Mehrmals musste die Aichacher Polizei anrücken, teilweise sogar mit Verstärkung aus Schrobenhausen. So war es auch am Vatertag, der heuer auf den 1. Mai fiel. "Ich habe gerade telefoniert, um mich abholen zu lassen, da bekam ich von hinten einen heftigen Schlag auf den Kopf", schilderte das 20-jährige Opfer den Abend. An mehr könne er sich nicht erinnern. Rund zehn Minuten habe er bewusstlos am Boden gelegen und sei erst wieder im Krankenwagen zu sich gekommen.
Warum er niedergeschlagen wurde, könne er sich nicht erklären. "Das Fest war doch so friedlich wie noch nie", sagte er, was Gockel aber so nicht stehen lassen wollte. "Die Polizei hat gemeldet, dass sich bis zu 100 Leute die Köpfe eingeschlagen haben", wunderte sich der Richter und vermutete als Tatmotiv Eifersucht. "Haben sie dem Angeklagten vielleicht einmal die Freundin ausgespannt?", fragte er, was dieser aber verneinte. Wenig Aufschluss konnte auch der nächste Zeuge bringen. "Ich habe jemanden in der Nähe mit einer weißen Jacke gesehen", gab er an. Dass er an dem Abend so etwas getragen hat, gab der Angeklagte unumwunden zu. Beweiskraft aber hatte dies nicht. Denn: Bei der Polizei gab der Zeuge damals zu Protokoll, dass der Schläger eine dunkle Jacke trug. Dies war aber nicht der einzige Widerspruch. "Der Schläger war kleiner als ich", betonte er, was Verteidiger Clemens Sandmeier spontan auf die Idee eines Größenvergleichs brachte. Einige Schüler konnten sich daraufhin eines Kicherns nicht erwehren, als der angeblich kleinere Täter den Zeugen fast um Haupteslänge überragte. Unstimmigkeiten gab es auch bei den Aussagen der weiteren Zeugen. So wollte eine junge Frau, die von ihrem Vater abgeholt wurde, die flüchtende Gruppe - "etwa fünf, sechs Personen" - mit dem Auto verfolgt haben. Der Spezl des Angeklagten aber beteuerte, nur zu dritt unterwegs gewesen zu sein. Von einem Auto seien sie ebenfalls nicht verfolgt worden.
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