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  3. Gemeinderat I: Baar bittet Bürger für Straßenausbau zur Kasse

Gemeinderat I
18.11.2017

Baar bittet Bürger für Straßenausbau zur Kasse

„Gerechtigkeit hin oder her – wir müssen die Satzung erlassen und versuchen, diese bürgerfreundlich zu gestalten.“Jetzt ist per Satzung geregelt, wer wie viel für den Ausbau maroder Straßen bezahlen muss.

Jahrelang hat die Gemeinde trotz Hinweisen keine Straßenausbau-Beitragssatzung verabschiedet. Nun geht es auch um die Frage, warum die Anwohner für mögliche Kosten der vergangenen 20 Jahre aufkommen sollen

In wenigen Tagen ist es amtlich. Dann unterzeichnet Baars Bürgermeister Leonhard Kandler die Straßenausbaubeitragssatzung (ABS), die in der Gemeinderatssitzung am Donnerstagabend beschlossen wurde. Martin Moser und Norbert Reiter fehlten. Von Bürgermeister Kandler, Christian Hell und Vitus Riedl gab es jeweils eine Gegenstimme, als die Satzung beschlossen wurde. Fürs Protokoll ergänzte Kandler das, was wohl auch Hells Grund für die Gegenstimme gewesen sein dürfte: Er sei nicht gegen die neue Satzung, wohl aber dagegen, dass die Bürger nun rückwirkend für die letzten 20 Jahre zur Kasse gebeten werden sollen. Warum das so ist, hat mit einem Fehler in der Vergangenheit zu tun.

Schon im Juni war Ulrike Peter, Chefin einer kommunalen Beratungsagentur, zum Thema Straßenausbaubeitragssatzung Gast im Gemeinderat. Damals sollte eigentlich über die zwei Abrechnungsmodalitäten diskutiert werden: Einmalige oder wiederkehrende Abrechnung von Straßenausbaubeiträgen. Doch im Fokus der Diskussionen stand damals die Unklarheit darüber, ob eine alte Satzung aus dem Jahr 1982 wohl noch Bestand habe. Der Hintergrund: Als die Gemeinde Baar noch zu Thierhaupten gehörte, fiel die Kommune unter die ABS, die dort im Jahr 1982 erlassen worden war. Erst Jahre nachdem die Kommune 1994 selbstständig wurde, beschloss der damalige Gemeinderat, dass die ABS rückwirkend außer Kraft gesetzt werden soll. Doch genau in diesem Verfahrensschritt passierte der Fehler: Es wurde nur ein Beschluss gefasst, eine Aufhebungssatzung wurde allerdings nicht formuliert.

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