Bei Transport ungeimpfter Tiere gilt Neues
Blauzungenkrankheit: Untersuchung nicht mehr beim Landesamt
Mit dem Ausbruch der Blauzungenerkrankung im Rems-Murr Kreis ist auch der Landkreis Aichach-Friedberg am 26. Februar zum Sperrgebiet erklärt worden (wir berichteten). Ein wirksamer Schutz gegen die Übertragung des Erregers auf Wiederkäuer wäre eine Schutzimpfung. Bisher konnten laut einer Mitteilung des Landratsamtes allerdings nur wenige empfängliche Tiere (Rinder, Schafe, Ziegen) gegen den Erreger geimpft werden, da der Impfstoff dafür nicht in ausreichender Menge zur Verfügung steht.
Landwirte, Viehhandelsunternehmen und Zuchtverbände können der Mitteilung zufolge ungeimpfte Zucht- oder Nutztiere bis 30. Juni aus dem Sperrgebiet innerhalb Deutschlands bringen, wenn für diese empfänglichen Tiere die beiden folgenden Vorgaben erfüllt sind: Vorgewiesen werden muss eine negative virologische Blutuntersuchung (PCR) innerhalb von sieben Tagen vor dem Transport und die lückenlose Behandlung mit einem gegen die Überträgerinsekten wirkenden Medikament, einem sogenannten „Repellent“, vom Zeitpunkt der Probenahme bis zum Transport.
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