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Bombeneinschlag: Hat der TSV Pöttmes nichts gelernt?

Kommentar Von Christian Lichtenstern
18.03.2019

Gegen den TSV Pöttmes wird ermittelt. Es gilt die Unschuldsvermutung, und dennoch stellen sich einige Fragen.

Zuallererst: Deutschland ist ein Rechtsstaat, und hier gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung. Das gilt für jedes Ermittlungsverfahren und selbstverständlich auch für die Beschuldigten im Fall TSV Pöttmes. Vorverurteilungen sind also nicht angebracht. Wieder steht ein Verein, vor allem aber direkt betroffene Vorstandsmitglieder, unter Schock. Die Durchsuchung von Geschäftsstelle und Privatwohnungen ist ein Schlag von enormer Wucht, unter der jeder Klub ins Wanken gerät – egal, was bei den Ermittlungen herauskommt. Der Vereinsvorstand selbst betont, dass er selbst keine Kenntnis von illegalen Zahlungen/Beschäftigungen hatte und jetzt den Kopf hinhalten muss.

Eine Frage hat sich gestern vermutlich aber jeder gestellt, der das Geschehen im Wittelsbacher Land in den vergangenen Jahren einigermaßen verfolgt hat. Wie können in einem Verein engagierte Funktionäre und Personen aus dem Umfeld nach einem Bombeneinschlag wie beim TSV Aindling zu Beginn des Jahrzehnts glauben, dass die Bezahlung und Beschäftigung von Sportlern kein Problem ist? Sozialversicherungsbetrug steht im Fokus der Strafverfolgungsbehörden! Wer das Transferkarussell selbst auf unterer Ebene verfolgt, glaubt nicht an einen Lerneffekt.

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Die Diskussion ist geschlossen.

29.03.2019

Selten so einen widersprüchlichen Kommentar gelesen.
Der Artikel beginnt mit " Es gilt die Unschuldsvermutung, und dennoch stellen sich einige Fragen. ". um ein paar Sätze später zu schreiben " Wie können in einem Verein engagierte Funktionäre und Personen aus dem Umfeld nach einem Bombeneinschlag wie beim TSV Aindling zu Beginn des Jahrzehnts glauben, dass die Bezahlung und Beschäftigung von Sportlern kein Problem ist? "

Erst muss sich zeigen ob die Verantwortlichen das wirklich geglaubt haben, sprich ob sie eine strafbare Handlung begangen haben. Eine Frage so zu formulieren als ob dies der Fall war, entbehrt jeglicher Grundlage und ist eine Vorverurteilung.