Bürgerbegehren für Kläranlage unzulässig
Kühbacher Gemeinderat lehnt es einstimmig ab. In fünf Punkten ist es laut Auffassung der Gemeinde nicht mit der Rechtsordnung in Einklang zu bringen. Bürgerinitiative bleibt noch der Weg zum Verwaltungsgericht
Von Gerlinde Drexler
Kühbach Mit stoischem Gesichtsausdruck verfolgte Walter Böhm am Montag die Sitzung des Kühbacher Gemeinderates. Der wichtigste Punkt auf der Tagesordnung: die Entscheidung, ob das Bürgerbegehren zum Erhalt der bestehenden Kläranlagen in Kühbach und Paar zulässig ist. Dafür macht sich eine Bürgerinitiative (BI) stark, deren Sprecher Böhm ist. Wie mehrfach berichtet, plant die Gemeinde zusammen mit Inchenhofen für rund 5,2 Millionen Euro den Neubau einer Anlage, an die alle Kühbacher Ortsteile und der Markt Inchenhofen angeschlossen werden sollen.
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