Bursche malt Hakenkreuze
Jugendrichterin wertet es als Jugendstreich
Zwei Hakenkreuze prangten im Juni an einer Wand des Berufsförderungszentrums in Augsburg. Gemalt hatte sie ein 15-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis. Er musste sich deshalb wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor Jugendrichterin Eva-Maria Grosse am Aichacher Amtsgericht verantworten. Der 15-Jährige war laut Gerichtssprecherin Daniela Lichti-Rödl geständig. Er habe mit dem Bleistift eigentlich ein Gucci-Logo an die Wand malen wollen, sagte er vor Gericht. Dann habe ein anderer Schüler ein Hakenkreuz gemalt und er machte es ihm nach. Die Jugendrichterin wertete es als Jugendstreich. Sie verurteilte den Jugendlichen zu Hilfsdiensten. (drx)
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