Chef zahlt keine Sozialbeiträge an Mitarbeiter
Richterin bezeichnet den Angeklagten als "kleinstes Rad am Wagen".
Wer ein Unternehmen führt, der muss dafür sorgen, dass für die Mitarbeiter Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß abgeführt werden. Darauf wies Staatsanwalt Klaus Pobuda am Dienstag bei einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Aichach hin. Wer diese Forderung nicht erfüllt, der muss damit rechnen, zu einer Strafe verurteilt zu werden. So erging es einem 48-jährigen Mann, der aus diesem Grund 1800 Euro an die Staatskasse zu entrichten hat.
Angeklagt waren auch zwei weitere Personen, ein Mann und eine Frau. Sie waren jeweils am 5. September 2014 ebenfalls zu dieser Verhandlung geladen worden, erschienen aber nicht im Sitzungssaal. Ihnen werden nun Strafbefehle zugestellt. Der Frau wird vorgeworfen, dass sie in 15 Fällen gegen die Bestimmungen verstoßen hat. Sie befindet sich in Elternteilzeit und muss 3600 Euro zahlen. Dem Mann werden 4500 Euro in Rechnung gestellt, nachdem er in 26 Fällen gegen geltendes Recht verstoßen habe.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.