Dasing zieht vor Gericht gegen Mobilfunkmast
Gemeinde wehrt sich, weil der 35 Meter hohe Mast weithin sichtbar wäre. Landratsamt hatte Genehmigung erteilt
Für seine zahlreichen Gespräche und Termine nutzt auch Bürgermeister Erich Nagl moderne Kommunikationstechnik wie das Handy. Doch acht Mobilfunkmasten im Gebiet der Gemeinde Dasing sind genug, meinen er und die Mitglieder des Gemeinderats. Deshalb wollen sie nicht, dass an exponierter Stelle ein weiterer kilometerweit sichtbarer Mast mit 35 Metern Höhe errichtet wird. Weil das Landratsamt den Bau der Anlage jedoch befürwortet, gab es vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg diese Woche eine Verhandlung: Die Gemeinde Dasing klagte gegen den Freistaat Bayern, vertreten durch Gerhard Dürrwanger vom Aichacher Landratsamt. Das Urteil steht noch aus.
Bürgermeister Nagl betonte vor Gericht: Es handle sich offensichtlich nicht um eine Sicherung der Grundversorgung, die in der Gemeinde Dasing bereits flächendeckend gegeben sei, sondern um reine oder zumindest überwiegend privatwirtschaftliche Interessen. „Deshalb ist fraglich, ob das Vorhaben überhaupt als privilegiert gemäß § 35 des Baugesetzbuches anzusehen ist.“ „Natürlich stellen wir so einen Masten nicht zum Spaß auf, sondern um Geld zu verdienen“, räumten die Vertreter von E-Plus vor Gericht ein und versuchten, die „diffuse Mobilfunkangst“ der Dasinger zu zerstreuen.
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