Denkmalgeschützter Stadel abgerissen
Auch ein altes Bauernhaus ist laut Bauamt ohne denkmalrechtliche Erlaubnis beseitigt worden. Eigentümer haben nach eigener Aussage davon nichts gewusst. Rat verweigert Zustimmung.
Aufregung auf den Zuschauerstühlen während der Gemeinderatssitzung in Todtenweis. Eine Familie aus dem Ortsteil Bach hatte ihren Stadel zum Teil (Länge: von 32 Meter auf 21 Meter) abgerissen, nun wollte sie aus dem Rest ein Lager und einen Stall mit zwei Pferdeboxen machen. Was sie laut eigener Aussage nicht wusste: Ihr Stadel stand unter Denkmalschutz, wie das Landratsamt nach dem Abriss mitgeteilt hatte. Bürgermeister Konrad Carl eröffnete den Punkt der Tagesordnung mit den Worten: „Da haben wir wohl einen Fehler gemacht.“
„Wir haben vorher einen Antrag auf Abriss an die Gemeinde gerichtet. Die hat das wohl nicht ans Landratsamt weitergeleitet“, monierte die Familie nach der Sitzung und argumentierte: „So hätte ja die Kreisbehörde die Genehmigung für den Abriss verweigert.“ Der Familie war, als ihr Anliegen zur Debatte stand, das Rederecht vehement verweigert worden. Gemeinderat Michael Hofberger sah die Sache so: „Wir sollen das nachträglich legalisieren.“ Peter Haberl hatte die Vorlage, die er mit der Sitzungseinladung erhalten hatte, mit der aktuellen Tischvorlage verglichen und festgestellt, dass der Inhalt nicht übereinstimmte. Auch aus diesem Grund verweigerte der Gemeinderat geschlossen seine Zustimmung. Das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft hatte festgestellt, dass auch das als Baudenkmal aufgelistete alte Bauernhaus „ohne denkmalrechtliche Erlaubnis“ beseitigt sei. Weiter ging es in der Sitzung um das „Gewerbegebiet Lechfeldwiesen“, das mit dem Bebauungsplan 16 A erweitert werden soll. Dazu waren die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange aus deren „frühzeitiger Beteiligung“ abzuwägen. Die Bauleitplanung im Landratsamt hatte die bisherig festgeschriebene Grundflächenzahl 0,5 als „relativ restriktiv“ bezeichnet und eine Erhöhung angemahnt. Einstimmig erhöhte der Gemeinderat diese Zahl auf 0,8. Auf den neuen wie schon auf den bestehenden Gewerbeflächen sollen Betriebsleiterwohnungen nur ausnahmsweise genehmigt werden. Der Gemeinderat behält sich trotz des grundsätzlich geltenden Genehmigungsfreistellungsverfahrens das Recht vor, Einzelfallentscheidungen zu fällen. Die zuständige Ortsgruppe Lechrain des Bund Naturschutz hatte zwar keine speziellen Einwände gegen die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebiets, doch sollten dort zumindest die von der Gemeinde selbst auferlegten Begrünungsmaßnahmen verwirklicht sein. Petra Wackerl dazu: „Ich möchte schon darum bitten, dass zumindest das Pflanzgebot erfüllt ist.“
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