Der Windpark darf gebaut werden
Holzheim und Baar scheitern mit ihren Klagen gegen drei Anlagen bei Riedheim gleich hinter der Kreisgrenze. Warum das Urteil so ausgefallen ist und was die Gemeinden nun vorhaben.
Einen Schritt weiter, aber noch lange nicht am Ziel ist die Firma Windpark Riedheim Projekt mit ihrem Plan, nahe des Holzheimer Ortsteils Riedheim drei knapp 200 Meter hohe Windräder zu errichten. Die Nachbargemeinden Holzheim und Baar (Kreis Aichach-Friedberg) klagten vergebens gegen die Genehmigung des Windparks durch das Landratsamt Donau-Ries. Das Verwaltungsgericht Augsburg wies am Freitag beide Klagen ab, ließ aber eine Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zu.
Seine Klage hatte Holzheim vor allem damit begründet, dass die im vergangenen Jahr von der Bayerischen Staatsregierung eingeführte „10-H-Regel“ nicht eingehalten werde. Danach müsste der Abstand der Anlagen zur Wohnbebauung das zehnfache der Höhe der Windräder betragen – in diesem Fall also zwei Kilometer. Daran hatte sich der Streit entzündet. Zwar hatte das Kabinett am 4. Februar 2014 die neue Abstandsregel verabschiedet, doch zum gültigen Gesetz wurde sie nach einem Landtagsbeschluss erst im Oktober. Der Betreiber hatte am 5. März die Genehmigung beantragt. Da aber galt das Gesetz noch nicht.
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