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Kommunalwahl
20.12.2019

Die fünfte Nominierung im Landkreis ist ungültig

Wer kann am 15. März gewählt werden? Nach Formfehlern bei der Ladung sind inzwischen fünf Nominierungsversammlungen im Landkreis ungültig.
Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

Plus Nach drei Nominierungen in Affing und der Nominierung der Unabhängigen ist auch eine Kandidatenaufstellung in Dasing ungültig. Woran das liegt.

Und noch eine Wiederholung einer Nominierungsversammlung: Jetzt sind schon fünf Listen im Wittelsbacher Land betroffen: In der Gemeinde Dasing müssen die Aktiven Bürger „nachsitzen“. Wie berichtet, sind in der Gemeinde Affing drei Vorschläge für die Kommunalwahl nach einem Ladungsfehler betroffen. Auch die Kreistagsliste der Unabhängigen muss nochmals aufgestellt werden. Gleiches gilt für die Gemeinderatsliste der „Aktiven Bürger“. Die hatte mit Mareike Hartung auch eine Bürgermeisterkandidatin nominiert. Nach Auskunft von Zweiter Bürgermeisterin Anne Glas findet der zweite Termin der Gruppierung am Donnerstag, 9. Januar, 19 Uhr im Bäckerwirt statt.

Ursache ist jeweils ein Formfehler bei den Einladungen

Wie bei den drei nicht organisierten Wählergruppierungen in Affing, Mühlhausen und Haunswies sowie den Unabhängigen liegt ein Formfehler bei der Einladung vor. Ins Rollen gekommen ist auch diese Überprüfung indirekt durch einen Bürger aus dem Raum Affing. Sein Hinweis auf Formfehler bei Affinger Listen erreichte über Umwege die Rechtsaufsicht im Landratsamt und von dort aus die Wahlleitung in Affing. Die Rechtsaufsicht schrieb Anfang Dezember alle Wahlleiter im Kreis an. Sie müssen prüfen, ob die Ladungen in Ordnung waren. Nicht betroffen sind Parteien, denn dort nominieren nur Mitglieder. Bei „freien“, also nicht organisierten Wählergruppierungen, ist jeder Bürger aus der Kommune, der sich zu dem Vorschlag bekennt und wahlberechtigt ist, zur Versammlung zu laden. Das muss in einer öffentlichen Einladung, zum Beispiel mit einer Zeitungsannonce, klar deutlich gemacht werden.

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