Supermarkt-Angestellter tappt in die Falle der Kollegen
Er stiehlt an seinem Arbeitsplatz und bedient sich an einer Sammelkasse. Was für den Amtsrichter schwer wiegt.
In eine Falle ist ein 46-Jähriger getappt und damit aufgeflogen. Er hatte im November 2017 von Arbeitskollegen in einem Lebensmittelmarkt im nördlichen Landkreis Geld gestohlen. Die markierten daraufhin Geldscheine und überführten so den diebischen Kollegen. Bei der Verhandlung gestern vor dem Aichacher Amtsgericht wegen Diebstahl kamen auch die Vorstrafen des Angeklagten zur Sprache. Besonders verwerflich fand Amtsrichter Walter Hell jedoch etwas anderes.
Seine schwierige finanzielle Situation führte der 46-Jährige als Grund dafür an, dass er lange Finger machte. Nach der Scheidung musste er nicht nur Unterhalt zahlen, sondern auch einen Kredit abbezahlen. Als letzten Ausweg habe er deswegen Privatinsolvenz angemeldet, sagte der Angeklagte aus. Um seine finanzielle Situation zu verbessern, nahm er neben seinem Vollzeitjob in einem Produktionsbetrieb auch noch einen 450-Euro-Job in dem Lebensmittelmarkt an. Dort räumte er seit September 2017 vor oder nach der Arbeit Regale ein.
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