Doppelhaus darf einseitig wachsen
Verwaltungsgericht weist Klage gegen Baugenehmigung für Nachverdichtung in Aichach ab
Um ein Doppelhaus aus den 1950er-Jahren in Aichach ging es vor dem Verwaltungsgericht (VG) in Augsburg. Eine Hälfte des Hauses ist abgerissen worden. Der Eigentümer will seine Hälfte mit einem Neubau ersetzen. Das Problem: Das Gebäude soll etwas größer werden, wie es im Zuge der Nachverdichtung bei vielen Ersatzbauten der Fall ist. Die Eigentümer der anderen Hälfte waren damit aber nicht einverstanden. Ihre Klage gegen die Baugenehmigung hat die fünfte Kammer am Verwaltungsgericht jedoch abgewiesen. Das berichtete auf Anfrage VG-Sprecherin Katharina Kempf. Die Doppelhäuser sind laut Kempf auf 7,70 Metern zusammengebaut. Der Neubau soll nun etwa 80 Zentimeter höher werden. Auch die Breite wächst um 1,50 Meter auf 9,40 Meter – zur Straße hin um 90 Zentimeter, nach hinten um 60 Zentimeter – und im Obergeschoss auf 10,50 Meter. Das Landratsamt sah durch die geringfügige Überschreitung der bisherigen Größe die wechselseitig verträgliche Bebauung noch als gegeben an. Diese Ansicht teilte die fünfte Kammer am VG. Die Kläger hatten sich außerdem gegen ein weiteres Haus, das im Garten des Grundstücks gebaut werden soll, gewandt. Bei diesem werden nach einer Umplanung die Abstandsflächen eingehalten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Kläger können die Zulassung der Berufung beantragen. (bac)
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