Drogen-Prozess: Tote Briefkästen dienen als Lieferadresse
Ein 23-Jähriger bestellt Drogen im Darknet und verkauft sie. Dann verpfeift ihn ein Kunde. Bei den Ermittlungen kommt noch ein anderes Verbrechen ans Licht.
Einen schwunghaften Handel mit Ecstasy-Tabletten hat ein heute 23-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis ab Oktober 2017 betrieben. Rund ein Jahr lang ging das so. Dann verpfiff ihn einer seiner Abnehmer. Im Verhör bei der Polizei gab der 23-Jährige sogar mehr zu, als die Beamten ihm hätten nachweisen können. Dieser Punkt sprach bei der Verhandlung vor dem Schöffengericht am Aichacher Amtsgericht für ihn. Dort musste er sich wegen vorsätzlichen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in 15 Fällen und drei Fällen von Drogenhandel in nicht geringer Menge verantworten. Durch die Ermittlungen konnte die Polizei sogar ein anderes Verbrechen aufklären.
Der Angeklagte beschrieb sich selbst vor Gericht als gelegentlichen Drogenkonsumenten. Seit knapp zwei Jahren greife er am Wochenende immer mal zu Ecstasy oder Amphetaminen, sagte er aus. Nachdem er seine Drogen vorher über Bekannte oder in Clubs gekauft hatte, verfiel er eines Tages auf die Idee, sie im Darknet – einem schwer zugänglichen Bereich des Internets – zu bestellen.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.