Windpark: Was der Rechtsanwalt dem Rat empfiehlt
Derzeit laufen Untersuchungen, inwiefern die Windräder bei Ehekirchen und Pöttmes die Tierwelt beeinträchtigen könnten.
Abgesehen von der Bauhöhenbeschränkung könnten auch naturschutzrechtliche Belange gegen die acht angedachten Windräder im Streulachwald sprechen. Unter anderem darüber informierte Ehekirchens Bürgermeister Günter Gamisch die Gemeinderäte in der Sitzung am Dienstagabend im Rathaus. Die Gemeindeverwaltung hat inzwischen einen Rechtsanwalt eingeschaltet, der einige Empfehlungen gegeben hat.
Laut Armin Brauns, Fachanwalt für Kommunalrecht im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien, besteht kein Rechtsanspruch auf Regress, teilte Bürgermeister Gamisch mit. Dies hatte die Gemeinde befürchtet, sollte sie die Konzentrationsfläche für Windkraftanlagen im Streulachwald im Nachhinein einfach auflösen. Trotzdem rate der Anwalt davon ab, die Konzentrationsfläche zu kippen, berichtete Gamisch. Wie der Bürgermeister später gegenüber den AN erklärte, habe die Fläche auch eine Schutzwirkung für die restliche Gemeinde. Damals, als die Fläche ausgewiesen wurde, hätten die Gemeinderäte mehrheitlich beschlossen, dass man „keine Verspargelung der Landschaft“ wollte, sondern dass sich die Windräder nur in einem festgelegten Gebiet befinden sollten.
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