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Gemeinderat
23.05.2019

Endlich geht’s los: Neue Baugebiete werden erschlossen

Affing vergibt Aufträge für die Erschließung in Höhe von 1,5 Millionen Euro. Vorprüfung für Westumfahrung abgeschlossen

Bevor eine Kommune neues Bauland ausweisen kann, muss sie erst Geld in die Hand nehmen. Bei der Erschließung von Baugebieten kommen schnell mal Kosten im siebenstelligen Bereich zustande. Diese Erfahrung machte der Gemeinderat von Affing in seiner Sitzung am Dienstag. Damit Am Anger in Mühlhausen und südlich der Gebenhofener Straße in Affing in absehbarer Zeit neue Häuser entstehen können, wurden Erschließungsarbeiten jeweils einstimmig vergeben. Insgesamt geht es dabei um einen Betrag von 1,5 Millionen Euro. In beiden Fällen wird die Firma Carl Heuchel aus Nördlingen den Kanal- und Straßenbau ausführen. In Mühlhausen werden dafür 384000 Euro fällig und in Affing 861000 Euro, jeweils inklusive Mehrwertsteuer. Den Wasserleitungsbau in Mühlhausen übernimmt die Firma Heisserer-Bau aus Kissing, die dafür mit 111000 Euro kalkuliert. In Affing ging der Auftrag für die gleiche Leistung an die Firma Strabag in Augsburg. Sie erhielt mit 141000 Euro den Zuschlag. Bürgermeister Markus Winklhofer sprach die „überhitzte Konjunktur“ an, die Offerten bewegten sich „noch einigermaßen im Rahmen“. Aber schön sei das nicht. In Mühlhausen werden die Kosten gegenüber der Schätzung um acht Prozent steigen. In Affing zeichnet sich ab, dass die Belastung sieben Prozent unter den Erwartungen bleiben wird. Die Arbeiten sollen bald anlaufen.

Der Bebauungsplan „Nördlich der Wiesenstraße“ in der Gemarkung Haunswies wird auf Antrag eines Bürgers aus Haunswies geändert. Nun sind dort Wohngebäude und Gewerbe mit reduzierten Emissionen zugelassen, die Traufhöhe wird um 50 Zentimeter auf 7,25 Meter angehoben, die erlaubte Firsthöhe steigt auf 11,32 Meter und die Dachneigung wird auf 30 Prozent festgelegt. Der Bauausschuss hatte sich bereits geschlossen für diese Regelung ausgesprochen (wir berichteten), der Gemeinderat, der für die Änderung zuständig ist, folgte diesem Beispiel. Nun erhält der Antragsteller den Auftrag, ein Ingenieurbüro oder einen Architekten für die anfallenden Arbeiten am Bebauungsplan einzuschalten. Alle Kosten gehen zu Lasten des Antragstellers.

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