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  3. Entsorgung: Umstellung für gerechtere Abwassergebühren

Entsorgung
31.08.2019

Umstellung für gerechtere Abwassergebühren

Die Gebühren für die Abwasserbeseitigung in den fünf Kommunen der Verwaltungsgemeinschaft Dasing werden ab Januar mit einer neuen Bemessungsgrundlage berechnet.

Ab Januar wird in Verwaltungsgemeinschaft Dasing die Niederschlagswassergebühr nach Grundstück bemessen

Die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Dasing führen laut einer Mitteilung zum 1. Januar nächsten Jahres eine getrennte Abwassergebühr ein. Betroffen von dieser Umstellung der Abrechnung sind Hauseigentümer in den fünf Kommunen Adelzhausen, Dasing, Eurasburg, Obergriesbach und Sielenbach.

Um die laufenden Kosten der Abwasseranlage zu decken, erheben die Gemeinden Einleitungsgebühren pro Kubikmeter Abwasser. Bisher ist die Bemessungsgrundlage der Abwassergebühren der Frischwasserverbrauch, der über die Wasserzähler in den Gebäuden gemessen wird. Die Anwendung dieser Bemessungsgrundlage für beide Abwasserarten (Schmutz- und Niederschlagswasser) ist nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes dann nicht (mehr) zulässig, wenn die Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung größer als zwölf Prozent der gebührenfähigen Gesamtkosten sind. Dies sei in allen Gemeinden der VG Dasing der Fall, teilt die Verwaltung mit. Daher müsse in Zukunft die Abwassergebühr in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr mit jeweils eigener Bemessungsgrundlage gesplittet werden.

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