Ein Kind fällt durchs Raster
Im Dasinger Kindergarten kann ein von einer Behinderung bedrohter Bub nicht betreut werden. Seine Mutter fühlt sich ungerecht behandelt.
Lukas* ist dreieinhalb Jahre alt. Seine Mutter möchte, dass er in den Kindergarten geht. Doch Lukas hat keinen Platz bekommen. Nicht in Dasing, wo die Familie wohnt, und nicht in den umliegenden Orten. Zwar gibt es einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Der gilt aber nicht für Integrationsplätze. Lukas besucht die Frühförderung, weil ihm eine seelische Behinderung droht. Ein Regelplatz kommt nicht infrage.
Seine Mutter Margit Golling ärgert sich über die schwierigen Bedingungen für ihr Kind und für sich selbst. Sie fühlt sich deshalb ungerecht behandelt und sieht ein gesellschaftliches Problem darin, dass ihr Kind nicht angemessen betreut wird. Außerdem hält Golling den politischen Umgang der Gemeinde mit den Kindergärten für falsch. Schließlich biete das neu gebaute Kinderhaus schon jetzt nicht genügend Platz. Golling arbeitet nicht, weil sie sich um Lukas kümmert. An zwei Tagen in der Woche bringt sie ihn zur Frühförderung ins Josefinum nach Augsburg. Die beiden älteren Geschwister des Buben besuchen den Dasinger Kindergarten und die Schule. Sie meint, es müsse möglich sein, dass auch Lukas einen Platz bekommt.
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