Feuerwehrler mit Herz und Seele – auch über 63
Seit Juli dürfen Feuerwehrler bis zum Alter von 65 ihren aktiven Dienst ausüben. Was einer sagt, der danach aus der „Rente“ zurückkam.
Er war eigentlich schon weg. Im Oktober vergangenen Jahres beendete Anton Hartwig, ein „Urgestein“ bei der Freiwilligen Feuerwehr Pöttmes, im Alter von 63 Jahren seine aktive Dienstzeit. Zum Dank für seinen Einsatz gab’s ein großes Fest und einen Gutschein für einen Aufenthalt im Feuerwehrerholungsheim in Bayerisch Gmain. Doch viel Zeit zum Erholen hat Hartwig nicht. Denn jetzt ist er wieder da, zurück im aktiven Dienst.
Die Regel, wonach Feuerwehrler mit 63 aus dem aktiven Dienst ausscheiden müssen, gilt nicht mehr. Im Juli trat eine neue Fassung des bayerischen Feuerwehrgesetzes in Kraft. Die Altersgrenze wurde auf 65 Jahre erhöht. Sehr zur Freude von Anton Hartwig und seinen Feuerwehrkameraden. Hartwig lacht und sagt: „Mir wurde vorher schon immer wieder sehr nahegelegt, dass ich nicht weit weggehen soll.“ Gerne hat er zwei Jahre draufgepackt. „Man ist doch mit Herz und Seele dabei“, sagt er. Seit 49 Jahren ist er aktiver Feuerwehrler, 23 Jahre lang war er Kommandant in Pöttmes, leitete dort federführend den Neubau des Feuerwehrhauses.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.