Filialleiterin greift in eigene Kasse
49-Jährige bürgt für Bekannte und muss deren Schulden bezahlen. Die Unterschlagung gibt sie zu, mit der fehlenden Geldbombe will sie aber nichts zu tun haben.
Ausgerechnet die Filialleiterin bediente sich im Juni 2017 zwei Mal an der Kasse ihrer eigenen Filiale. Rund 3000 Euro unterschlug die 49-Jährige aus Augsburg, die einen Discounter im nördlichen Landkreis leitete. Vor dem Amtsgericht Aichach ging es auch noch um eine dritte Unterschlagung. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft warf der Angeklagten vor, sich eine Geldbombe mit rund 5500 Euro angeeignet zu haben. Die Beweislage war schwierig, weil die Mitarbeiter des Discounters sich nicht an die Spielregeln hielten.
Eine vor Jahren für eine Bekannte abgegebene Bürgschaft holte die Angeklagte im Sommer 2017 ein. Die Bekannte konnte ihre Schulden nicht zahlen und die privaten Geldgeber hielten sich an die 49-Jährige. Sie sollte die fälligen 5000 Euro zahlen. Um ihr das deutlich zu machen, seien die Männer bei ihr daheim und auch am Arbeitsplatz aufgetaucht und hätten ihr gedroht, sagte die Angeklagte unter Tränen aus. Um die Forderung der Männer zu erfüllen, belastete sie zunächst ihre Kreditkarte mit 2000 Euro. Die fehlenden 3000 Euro holte sie sich aus drei verschiedenen Kassen ihrer Mitarbeiterinnen, die im Tresor standen. „Ich habe mir keine Gedanken gemacht, ob das auffällt“, so die gekündigte Filialleiterin. Außerdem hatten ihre Eltern ihr zugesagt, ihr in ein paar Tagen mit dem Geld auszuhelfen. Die 49-Jährige hoffte, alles zurücklegen zu können, bevor es jemandem auffiel.
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