Freiheitsstrafe auf Bewährung für Weilacher Pfarrer
Nach einem sechswöchigen Ermittlungsverfahren sind die Untersuchungen im Fall des Pfarrers aus Weilach an der Landkreisgrenze (Gemeinde Gachenbach) jetzt abgeschlossen. Ihm wurde vorgeworfen, Ministrantinnen sexuell belästigt zu haben.
Von Claudia Stegmann
Gachenbach-Weilach. Nach einem sechswöchigen Ermittlungsverfahren sind die Untersuchungen im Fall des Pfarrers aus Weilach an der Landkreisgrenze (Gemeinde Gachenbach) jetzt abgeschlossen. Ihm wurde vorgeworfen, Ministrantinnen sexuell belästigt zu haben (wir berichteten). Wie die Staatsanwaltschaft Ingolstadt gestern mitteilte, haben sich die Anschuldigungen lediglich in einem Fall nachweisen lassen. Zehn Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung lautet der Strafbefehl, der gestern durch das Amtsgericht Neuburg erlassen wurde. Wenn der Pfarrer ihn annimmt, ist das Urteil rechtskräftig. Legt der Pfarrer Widerspruch gegen den Strafbefehl ein, kommt es zu einer öffentlichen Gerichtsverhandlung.
Die Staatsanwaltschaft spricht von einem "Einzelfall", der dem Geistlichen nachgewiesen werden konnte. Dabei handelt es sich nach Auskunft des leitenden Oberstaatsanwalts Dr. Helmut Walter um "kein Bagatelldelikt". Nähere Angaben zu dem betroffenen Mädchen wollte er nicht machen, um deren Identität zu schützen. Insgesamt wurden Dutzende Kinder und Jugendliche befragt, darunter auch Buben, die möglicherweise von den Mädchen etwas erfahren haben könnten. Der sexuelle Missbrauch, für den der katholische Priester jetzt angeklagt wurde, liegt fast fünf Jahre zurück. Ein Mann aus der Pfarrei hatte Anfang Juni das Jugendamt in Neuburg auf die Vorfälle aufmerksam gemacht, der 54-jährige Geistliche wurde daraufhin sofort beurlaubt. Vor zwei Wochen hat die Diözese Augsburg mitgeteilt, dass ab 1. September die Pfarrei dauerhaft neu besetzt wird. Eine Rückkehr des Paters wurde demnach von der Diözese im Vorfeld ausgeschlossen, unabhängig davon, welche Ergebnisse die Untersuchungen gebracht hätten. Welche Konsequenzen der Strafbefehl für die Zukunft des Priesters hat, wollte Christoph Goldt, Pressesprecher beim Bistum Augsburg, nicht sagen. "Wir müssen abwarten, wie sich der Pfarrer jetzt verhält." Solange der Pfarrer den Strafbefehl nicht annehme, könne das Bistum auch keine endgültige Entscheidung treffen.
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