Rehlinger dürfen Hausnummern frei kaufen
Erwerb bei der Gemeinde ist jetzt keine Pflicht mehr. Jetzt müssen sich die Bewohner selbst um das Schild am Haus kümmern
Rehling Die Gemeinde Rehling hat die Satzung für die Benennung von Straßen und Hausnummern geändert. Der Rehlinger Gemeinderat kam in seiner Sitzung zu dem Urteil, dass das bisherige Papier von 1978 nicht mehr zeitgemäß sei. Die neue Fassung sieht nun vor, dass der Hausbesitzer das blaue Hausnummernschild, das die Gemeinde beschafft hat, nicht mehr kaufen muss. Bislang mussten die Schilder für 17,50 Euro bei der Gemeinde gekauft werden, obwohl die meisten Hausbesitzer ihre eigene Variante der Hausnummerierung bevorzugen.
Die neue Satzung der Kommune ersetzt die fast vier Jahrzehnte alte fassung und verweist nun lediglich auf die Größe, Materialbeschaffenheit und Lesbarkeit. Grundstücksbesitzer haben innerhalb von vier Wochen nach Bezugsfertigkeit ihres Hauses die Schilder selbst und auf eigene Kosten anzuschaffen, anzubringen und zu erneuern. Geregelt ist auch, dass das Schild von der Zufahrtstraße aus gut sichtbar angebracht werden muss. Die Satzung wurde ohne Gegenstimme beschlossen und tritt eine Woche nach Bekanntmachung in Kraft.
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