Schreinerei wird geduldet, hat aber keine rechtliche Grundlage
Inchenhofener diskutieren Nutzungsänderung eines Kellerraums in eine Werkstatt zum wiederholten Mal
Die Anwohner in Inchenhofen dulden, dass ein Nachbar in seinem Keller in der Straße Am Weiherbach kleinere Schreinerarbeiten macht. Der Betriebsinhaber möchte mit einer Nutzungsänderung des Kellers in einen Werkraum jedoch eine rechtliche Grundlage dafür schaffen. Wie das Landratsamt in einem Schreiben an die Gemeinde mitteilte, würde es zustimmen. Es handle sich um ein genehmigungsfähiges Gewerbe, heißt es da. Der Gemeinderat sprach sich in seiner Sitzung am Dienstag dennoch gegen eine Nutzungsänderung aus. Nicht zum ersten Mal.
Es ist ein Thema, mit dem sich der Gemeinderat schon öfter beschäftigt hat (wir berichteten). Bereits im August vergangenen Jahres hatten acht Gemeinderäte sich gegen eine Nutzungsänderung des Kellerraums ausgesprochen. Es handele sich dabei um eine atypische Änderung, weil in dem Schreinerwerkraum nur kleine Änderungsarbeiten durchgeführt werden und Maschinen nur für kurze Zeitintervalle in Betrieb seien, teilte das Landratsamt daraufhin in einem Schreiben mit. Aus Sicht des Amtes ist in diesem Fall deshalb eine Nutzungsänderung zulässig. „Es gehen keine unzumutbaren Belästigungen oder Störungen davon aus“, hieß es damals in dem Schreiben.
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