Gericht hebt generelles Zufahrtsverbot auf
Holzheim (teo) - Im Kampf gegen die von den Lech-Stahlwerken (LSW) geplante Schlackendeponie haben die Gegner einen kleinen Rückschlag hinnehmen müssen. Das Landgericht in Augsburg hat gestern eine einstweilige Verfügung, die es den LSW untersagte, den Weg zum geplanten Deponiegelände zu befahren, aufgehoben.
Am Donnerstag im Landtag
Wie berichtet, hatten die Gemeinde Holzheim und ein privater Grundstückseigentümer im September über die 3. Kammer des Landgerichts die einstweilige Verfügung erwirkt, weil eine von den LSW beauftragte Firma Probebohrungen in der Sandgrube machen wollte. Da dafür keine Genehmigung vorliegt und der Feldweg nur für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zugelassen ist, schritten die Deponiegegner ein.
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