
Ein Herz für Allenbergs Arme

Die erste bayerische Verfassung brachte vor 200 Jahren einen sozialen Fortschritt mit sich. Bedürftige hatten nun Recht auf Unterstützung. Wie das im Schiltberger Ortsteil aussah.
Bayern feiert 2018 ein Doppeljubiläum: Erinnert wird an die Gründung des Freistaats vor 100 Jahren und an die erste bayerische Verfassung vor 200 Jahren. Dazu gehörte auch das Gemeindeedikt vom 17. Mai 1818. Es beinhaltete eine große soziale Errungenschaft: Erstmals wird darin Bedürftigen das Recht auf Unterstützung eingeräumt. Das Gemeindeedikt regelte im Grundsatz die Selbstverwaltung. Unterschieden wurde zwischen städtischen Gemeinden und Ruralgemeinden (ab 1835 Landgemeinden).
Bayern war der erste Staat im späteren Deutschen Reich, der mit diesem Edikt das Recht auf Unterstützung im Fall von Bedürftigkeit gesetzlich verankerte. Die „örtliche Armenpflege“ wurde aktiv bei Krankheit, Arbeitsunfähigkeit oder Alter. Es gab finanzielle oder materielle Hilfe. Anlaufstelle war der sogenannte „Local-Armenpflegschafts-Rath“. Die handgeschriebenen Protokollbücher in den Gemeindearchiven enthalten manche Information. Hier wird aus den Büchern der ehemaligen Gemeinde Allenberg zitiert, die seit 1971 zur Gemeinde Schiltberg gehört.
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