Gestohlenes Fleisch verkauft: Gastwirt muss seine Waffen abgeben
Vor Jahren wurde in einer Schlachterei tonnenweise Fleisch gestohlen. Einer der Abnehmer des Diebesguts war ein Wirt. Die Verurteilung wegen Hehlerei hat nun weitere Folgen.
Er besitzt eine Doppelflinte und ein Kleinkalibergewehr. Beide soll ein wegen Hehlerei verurteilter Gastwirt nun abgeben oder unbrauchbar machen. Damit ist er jedoch nicht einverstanden. Der Mann zog daher vor Gericht. Dieses Mal nicht als Angeklagter, sondern als Kläger. Bislang allerdings erfolglos.
Waffengesetz: Nach vorsätzlicher Straftat kein Waffenbesitz
Der Fall hat eine pikante Vorgeschichte. Vor sechs Jahren war ein groß angelegter Fleisch-Diebstahl aus einer Schlachterei im nördlichen Landkreis aufgeflogen. Der Wirt, der ebenfalls aus dem Landkreisnorden stammt und einen Teil des tonnenweise geklauten Fleisches weiterverkauft hatte, wurde danach wegen Hehlerei zu einer Geldstrafe verurteilt. Ein Metzger aus dem Donaumoos musste ebenfalls eine Geldstrafe wegen Hehlerei bezahlen.
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