Gremium steht klar hinter Neubau der Kläranlage
Zum zweiten Mal lehnt das Kühbacher Gremium einstimmig ein Bürgerbegehren als unzulässig, irreführend und auch rechtswidrig ab. Bürgermeister wehrt sich gegen persönliche Angriffe
Kühbach Als „teilweise abenteuerlich“ bezeichnete Bürgermeister Johann Lotterschmid die Argumente der Bürgerinitiative (BI) gegen den Neubau der gemeinsamen Kläranlage für die Marktgemeinden Kühbach und Unterbernbach. Werner Böhm, der Unterzeichner, hatte „Bürgerbegehren II wegen Abwasserbeseitigung im Markt Kühbach“ gestartet und auch genügend Unterschriften gesammelt (wir berichteten). Der Kühbacher Gemeinderat lehnte das Bürgerbegehren am Dienstagabend einstimmig als unzulässig ab. Damit kann es auch keinen Bürgerentscheid geben und die Geschichte wiederholt sich. Bereits im vergangenen Jahr hatte die BI ein nahezu identisches Begehren zur Kläranlage eingereicht und der Rat Nein dazu gesagt. Die Initiatoren könnten jetzt gegen die Ablehnung klagen. Diesen Schritt schlug der Bürgermeister der BI sogar nahe. Die Sache solle ein für alle mal geklärt werden und dazu gebe es das Verwaltungsgericht.
Rund 400 Unterschriften hatte die BI für das erste Bürgerbegehren vor gut einem Jahr gesammelt. Der Gemeinderat hatte es damals unter anderem abgelehnt, weil die Fragestellung gegen das Kopplungsverbot verstoße, irreführend und unbegründet sei. Dagegen hätte die BI schon damals, zu der Zeit noch unterstützt vom früheren Augsburger Ordnungsreferenten dem Kühbacher Walter Böhm, vor dem Verwaltungsgericht Klage einreichen können, darauf wurde jedoch verzichtet.
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