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Hollenbach
03.05.2021

Hollenbach regelt das Kehren und Schneeräumen

Kehren, Schneeräumen, Hecke schneiden:
Foto: Bernhard Weizenegger

Plus In der Gemeinde Hollenbach treten nun zwei neue Verordnungen in Kraft, die für viele von Bedeutung sein dürften. Warum sie notwendig sind.

In der Gemeinde Hollenbach tritt eine neue Verordnung in Kraft, mit der die Reinigung und die Sicherung von Wegen und Straßen geregelt ist. Verschiedene Gerichtsurteile, die nun in der Sitzung des Gemeinderats zu berücksichtigen waren, führten zu dieser Änderung. Beispielsweise geht es dabei um das Zurückschneiden von Hecken.

Franz-Xaver Ziegler, der Erste Bürgermeister, deutete an, wie wichtig solche Vorschriften sind: "Es kann sein, dass sich Leute weigern, den Baum ordentlich zurückzuschneiden." In diesem Fall könne er dann auf die aktuelle Verordnung verweisen. Richard Baur, der Leiter der Verwaltung, ging auf Veränderungen bei den Rechtsgrundlagen ein. So war früher davon die Rede, Vorder- und Hinterlieger müssten mindestens einmal im Monat Reinigungsarbeiten vornehmen. Nun habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof festgestellt, dass das nur noch bei einem echten Bedarf erforderlich sei.

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