Im Beet erlaubt, am Weg verboten
Der Einsatz von Glyphosat ist umstritten. Für den privaten Gebrauch gibt es klare Vorschriften. Was Hobbygärtner aus dem Landkreis Aichach-Friedberg beachten sollten – und welche Alternativen sie haben
Störrische Halme sprießen am Rand des Gehwegs und in den Pflasterrillen vor der Garage wuchert Gras. Manche Menschen ärgern sich, wenn sich auf ihren Grundstücken Unkraut ausbreitet. Immer wieder die Stängel und Stiele mit der Hand rauszureißen, ist lästig. Warum kann man nicht einfach einen Unkrautvernichter wie Glyphosat aufsprühen? In der Landwirtschaft wird Glyphosat auf fast der Hälfte der Felder in Deutschland eingesetzt. Die chemische Substanz wird streng reguliert und ist umstritten. Auch für den privaten Gebrauch gibt es genaue Vorschriften, wo und wie Glyphosat angewendet werden darf.
Marianne Scheu-Helgert kennt sich aus. Sie arbeitet bei der Bayerischen Gartenakademie, einem Arbeitsbereich für Freizeitgärtner bei der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG). Sie erklärt wichtige Punkte: „Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist in Gartenanlagen, Kleingärten, Hausgärten und begrünten Flächen um Wohnanlagen erlaubt. Es gibt aber Einschränkungen.“ Hobbygärtner dürfen demnach nur Substanzen verwenden, die sie nach einer fachkundigen Beratung gekauft haben und die für die Anwendung im Haus- und Kleingarten zugelassen sind. „Kleingärten oder Schrebergärten sind mittlerweile sogar eine Ausnahme“, sagt Marianne Scheu-Helgert, „die Gärtner müssen meistens eine Gartenordnung unterschreiben. Darin steht oft, dass sie Unkrautmittel wie Glyphosat nicht verwenden dürfen.“
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.