In Petersdorf darf künftig enger gebaut werden
Plus Eine Novelle der Bayerischen Bauordnung, die ab Februar in Kraft tritt, lässt kürzere Abstandsflächen zwischen Gebäuden zu. Petersdorf sieht darin einen Vorteil.
Weite Teile der ersten Gemeinderatssitzung im Jahr 2021 drehten sich in Petersdorf um Bauthemen. Detailliert erklärte Beate Pußl, Mitarbeiterin im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Aindling, was sich mit der Novelle der Bayerischen Bauordnung, die bereits zum 1. Februar in Kraft tritt, nun alles ändert. Von Vorteil für die Gemeinde sei die Option der Nachverdichtung in Grundstücken, denn das Abstandsflächenrecht hat sich in wesentlichen Teilen geändert.
Durch die in Summe geringeren Abstandsflächen zwischen Gebäuden rücken sich die Nachbarn langfristig näher und es wird weniger Grünschneisen geben, was viele als Nachteil empfinden könnten, so Pußl. Dafür aber haben die Bauherren künftig mehr Flexibilität beim Bebauen der Grundstücke und es kommt voraussichtlich weniger zur Versiegelung im Außenbereich.
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