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  3. Gericht: Integrationskurs: Türkin wehrt sich

Gericht
06.02.2015

Integrationskurs: Türkin wehrt sich

Unter anderem die Volkshochschule Augsburg bietet Integrationskurse für Ausländer an.
Foto: Archivfoto: Ruth Ploessel

Landratsamt verpflichtet 55-Jährige aus dem Landkreis, nach 25 Jahren Aufenthalt Deutsch zu lernen. Ein Prozess vor dem Verwaltungsgericht endet jetzt aber versöhnlich

Eigentlich ist die Regelung im Aufenthaltsgesetz klar: Wer sich nicht einmal im Alltag auf Deutsch verständigen kann, muss gesetzlich einen Integrationskurs besuchen. Dabei geht es zum einen darum, die Sprache zu lernen, die Teilnehmer erfahren aber auch Grundlegendes über die deutsche Kultur, die Geschichte und über die Rechtsordnung. Die Türkin sah den Integrationskurs aber als zu hohe Belastung. Nach eigenen Angaben ist sie nämlich Analphabetin und müsste erst einmal das Schreiben und Lesen der türkischen Sprache lernen. Zum anderen sei ihr der Weg aus Mering zum Kurs in Augsburg zu weit. Da das Landratsamt an der Verpflichtung festhielt, zog die Frau vor das Augsburger Verwaltungsgericht. Dort sorgte sie dann für eine Überraschung. Sie kündigte direkt am Anfang an, die Klage zurückzuziehen. Sie habe mittlerweile schon damit begonnen, einen Deutschkurs zu besuchen.

Warum die Frau es überhaupt zum Prozess hat kommen lassen, konnte auch das Verwaltungsgericht nicht klären. „Die Frau hat uns nur klargemacht, dass sie nun sogar sehr gerne zu dem Deutschkurs geht und Spaß daran hat“, sagte eine Sprecherin. Beim Landratsamt Aichach-Friedberg herrscht Erleichterung über den versöhnlichen Ausgang des Prozesses. Ein Sprecher sagte: „Es kam vorher noch nie vor, dass sich jemand gegen einen Integrationskurs gewehrt hat.“ Im Jahr 2014 sind im Landkreis Aichach-Friedberg 102 Migranten dazu verpflichtet worden – 99 davon waren Neuankömmlinge. Zu den drei Zuwanderern mit längerem Aufenthalt in Deutschland zählte auch die Türkin aus Mering, die nun wie die anderen widerstandslos den Integrationskurs besucht. "Kommentar

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